Mietverträge
Prüfung und Gestaltung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen, Beratung zu einzelnen Klauseln.
Rechtsgebiet
Mietverträge, Nebenkosten, Räumung — auf Mieter- wie auf Vermieterseite.
Was ist Mietrecht?
Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter — von der Vertragsgestaltung über laufende Pflichten und Streitfälle bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.
Es ist geprägt von einem starken Schutz des Wohnraummieters, zugleich aber von berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Vermieterseite. Klare Verträge und der Blick auf aktuelle Rechtsprechung sind entscheidend, um Streit zu vermeiden — oder im Streitfall die richtige Position zu vertreten.
Beratung & Vertretung
Rechtsanwalt Mathias Gierth berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Er prüft Verträge und Abrechnungen, formuliert Schreiben an die Gegenseite und führt — wenn es darauf ankommt — auch das Verfahren vor dem Amtsgericht.
Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftlich tragbare Lösung — möglichst, bevor das Mietverhältnis vor Gericht landet.
Anwendungsfälle
Die häufigsten Streitpunkte zwischen Vermieter und Mieter — und wo eine frühe Klärung lohnt.
Prüfung und Gestaltung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen, Beratung zu einzelnen Klauseln.
Prüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung — Form, Frist und Inhalt.
Beratung zur Zulässigkeit von Mieterhöhungen, Mietpreisbremse und Indexmiete.
Vertretung bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung sowie im Räumungsverfahren.
Anlage, Abrechnung und Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Wirksamkeit von Renovierungsklauseln und Ansprüche bei Auszug.
Wir prüfen Ihren Fall, ordnen die Rechtslage und finden den nächsten Schritt.