Rentenversicherung
Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente — Antragstellung und Widerspruchsverfahren.
Rechtsgebiet
Renten, Krankenversicherung, Bürgergeld und Schwerbehindertenrecht — Ihre Ansprüche durchgesetzt.
Was ist Sozialrecht?
Das Sozialrecht regelt die Beziehungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Sozialleistungsträgern. Es umfasst die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie das Recht der Grundsicherung und der Menschen mit Behinderung.
Wer Leistungen beantragt, sich gegen einen Bescheid wehrt oder die Anerkennung eines Grades der Behinderung erstreiten möchte, bewegt sich in einem stark formalisierten Rechtsgebiet — mit knappen Fristen und strengen Anforderungen an Form und Begründung.
Beratung & Vertretung
Rechtsanwalt Mathias Gierth unterstützt Sie im Umgang mit Behörden und vor den Sozialgerichten. Er prüft Bescheide, formuliert Widersprüche und führt — wenn nötig — die Klage. Ziel ist immer, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Anwendungsfälle
Sozialrechtliche Verfahren sind formal anspruchsvoll. Eine Auswahl typischer Anliegen.
Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente — Antragstellung und Widerspruchsverfahren.
Streit über Leistungen, Krankengeld, Hilfsmittel und die Mitgliedschaft.
Pflegegrad-Einstufung, Pflegegeld, ambulante und stationäre Pflege.
Bescheide nach SGB II und SGB XII, Sanktionen, Kosten der Unterkunft.
Grad der Behinderung (GdB), Merkzeichen, Nachteilsausgleiche und Widerspruch gegen Bescheide des Versorgungsamts.
Arbeitslosengeld I, Sperrzeiten und Rückforderungsbescheide der Bundesagentur für Arbeit.
Widerspruchsfristen sind kurz. Lassen Sie Ihren Bescheid frühzeitig prüfen.