Ermittlungsverfahren
Akteneinsicht, Stellungnahmen und Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft — möglichst vor Anklage.
Rechtsgebiet
Verteidigung in Ermittlungs- und Hauptverfahren — diskret, sorgfältig, engagiert.
Was ist Strafrecht?
Das Strafrecht regelt die Sanktionen des Staates gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, denen eine Straftat zur Last gelegt wird. Vom ersten Schreiben der Polizei über das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bis zur Hauptverhandlung vor Gericht steht für die Betroffenen viel auf dem Spiel — beruflich, finanziell und persönlich.
Eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung ist deshalb zentral. Wer auf eine polizeiliche Vorladung antwortet, ohne vorher die Akte gesehen zu haben, verschenkt regelmäßig die wirksamsten Möglichkeiten der Verteidigung.
Beratung & Vertretung
Rechtsanwalt Mathias Gierth übernimmt die Verteidigung in Ermittlungs- und Hauptverfahren. Er beantragt Akteneinsicht, entwickelt eine tragfähige Verteidigungsstrategie und vertritt Ihre Interessen mit der Diskretion und Sorgfalt, die das Strafverfahren erfordert.
Wichtig ist: Reden Sie nicht zur Sache, bevor Sie mit Ihrer Verteidigung gesprochen haben. Schweigen ist Ihr Recht — und oft Ihr stärkstes.
Anwendungsfälle
Wo Verteidigung früh ansetzt — eine Auswahl typischer Verfahren.
Akteneinsicht, Stellungnahmen und Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft — möglichst vor Anklage.
Verteidigung vor dem Amts- oder Landgericht, einschließlich Zeugenbefragung und Beweisanträgen.
Trunkenheit, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis — und die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis.
Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende vor dem Jugendgericht.
Prüfung des Strafbefehls und Einlegung eines Einspruchs innerhalb der Frist.
Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils und Vertretung in den Rechtsmittelinstanzen.
Bevor Sie zur Sache aussagen — sprechen Sie mit Ihrer Verteidigung.