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AG München sieht alleinige Haftung bei Unfall mit Taxi: Zu zweit und gegen die Fahrtrichtung auf E-Scooter unterwegs
Zu zweit und alkoholisiert auf einem E-Scooter gegen die Fahrtrichtung fahren – das beurteilt das AG München als "grob verkehrswidrig". Beim Zusammenstoß mit einem Auto tritt dessen Betriebsgefahr deshalb vollständig zurück.
Zu zweit und alkoholisiert auf einem E-Scooter gegen die Fahrtrichtung fahren – das beurteilt das AG München als "grob verkehrswidrig". Beim Zusammenstoß mit einem Auto tritt dessen Betriebsgefahr deshalb vollständig zurück.
Quelle: Legal Tribune Online