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AG München zu abgerissenem Dachzelt: Bloßes Rütteln ist keine richtige Sicherheitskontrolle
Ein gemietetes Dachzelt löst sich mitten auf einer Autobahn. Die Mieterin argumentiert, ihr Mann habe vorher fest dran gerüttelt, da sei nichts locker gewesen. Das reicht nicht, so das AG München. Urteil: Rund 1.800 Euro Schadensersatz.
Ein gemietetes Dachzelt löst sich mitten auf einer Autobahn. Die Mieterin argumentiert, ihr Mann habe vorher fest dran gerüttelt, da sei nichts locker gewesen. Das reicht nicht, so das AG München. Urteil: Rund 1.800 Euro Schadensersatz.
Quelle: Legal Tribune Online