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AG München zu Verkehrssicherungspflicht bei Fahrgeschäften: Arme hoch – aber auf eigenes Risiko
Pünktlich zur Wiesn stellt das Amtsgericht München klar: Wer die Arme trotz entsprechender Warnhinweise aus einem Fahrgeschäft streckt, kann nicht ohne Weiteres auf Schmerzensgeld hoffen.
Pünktlich zur Wiesn stellt das Amtsgericht München klar: Wer die Arme trotz entsprechender Warnhinweise aus einem Fahrgeschäft streckt, kann nicht ohne Weiteres auf Schmerzensgeld hoffen.
Quelle: Legal Tribune Online