Zum Inhalt springen
Mathias GierthRechtsanwalt
Zu allen Beiträgen
Legal Tribune Online

AG München zu Verkehrssicherungspflicht bei Fahrgeschäften: Arme hoch – aber auf eigenes Risiko

Pünktlich zur Wiesn stellt das Amtsgericht München klar: Wer die Arme trotz entsprechender Warnhinweise aus einem Fahrgeschäft streckt, kann nicht ohne Weiteres auf Schmerzensgeld hoffen.

Pünktlich zur Wiesn stellt das Amtsgericht München klar: Wer die Arme trotz entsprechender Warnhinweise aus einem Fahrgeschäft streckt, kann nicht ohne Weiteres auf Schmerzensgeld hoffen.

Quelle: Legal Tribune Online