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AG München zur Oktoberfestschlägerei: Dicker Mann, der sich auf kleinen Mann setzt, muss Schmerzensgeld zahlen
Um einen Angreifer im Bierzelt zu fixieren, setzte sich der Angegriffene einfach auf ihn. Das war aber erstens nicht nötig und zweitens ein so intensiver Eingriff, dass Schmerzensgeld fällig wird, hat das Amtsgericht München nun entschieden.
Um einen Angreifer im Bierzelt zu fixieren, setzte sich der Angegriffene einfach auf ihn. Das war aber erstens nicht nötig und zweitens ein so intensiver Eingriff, dass Schmerzensgeld fällig wird, hat das Amtsgericht München nun entschieden.
Quelle: Legal Tribune Online