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ArbG München zum Direktionsrecht: Kriegsdienstverweigerer muss Tram mit Werbung für Bundeswehr fahren
Darf ein Arbeitnehmer aus Gewissensgründen den Einsatz in einer Trambahn mit Bundeswehrwerbung verweigern? Das ArbG München verneint dies. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers überwiege die Gewissensfreiheit.
Darf ein Arbeitnehmer aus Gewissensgründen den Einsatz in einer Trambahn mit Bundeswehrwerbung verweigern? Das ArbG München verneint dies. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers überwiege die Gewissensfreiheit.
Quelle: Legal Tribune Online