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Auch bei über zweijährigem Kind: Krankenkasse muss Mutterschutzlohn für stillende Flugbegleiterin ersetzen
Stillende Flugbegleiterinnen dürfen unter Umständen nicht arbeiten, bekommen dann aber Mutterschutzlohn. Diesen muss die Krankenkasse der Airline auch dann noch erstatten, wenn das Kind schon älter als zwei Jahre ist, so das SG Darmstadt.
Quelle: Legal Tribune Online