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BAG stärkt Arbeitgebern den Rücken: Elternzeit beginnt trotz Trennung von Partner und Kind
Ein Arbeitnehmer beantragte Elternzeit, trennte sich dann aber von der Mutter seines Kindes und zog aus. Weil er nicht mehr mit seinem Kind zusammenlebt, wollte er doch lieber weiterarbeiten. So geht's aber nicht, hat das BAG entschieden.
Quelle: Legal Tribune Online