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BAG stärkt Beschäftigte kirchlicher Arbeitgeber: Kündigung wegen Kirchenaustritts unwirksam
Beschäftigten katholischer Einrichtungen darf nach einem Kirchenaustritt nicht automatisch gekündigt werden. Vielmehr muss die Kirchenzugehörigkeit für die konkrete Tätigkeit essenziell sein. So hat das Bundesarbeitsgericht in Folge einer EuGH-Entscheidung geurteilt.
Quelle: Legal Tribune Online