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Mathias GierthRechtsanwalt
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BAG zu Annahmeverzugslohn: Arbeitgeber muss nicht alles über Bewerbungen wissen

Nach einer unwirksamen Kündigung darf der Arbeitgeber Auskunft über unterbreitete Vermittlungsvorschläge verlangen. Details zu den Bewerbungen bekommt er aber nicht, stellte das BAG klar.

Nach einer unwirksamen Kündigung darf der Arbeitgeber Auskunft über unterbreitete Vermittlungsvorschläge verlangen. Details zu den Bewerbungen bekommt er aber nicht, stellte das BAG klar. 

Quelle: Legal Tribune Online