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BAG zum Zwangsgeld nach Vergleich: Vereinbarung über Arbeitszeugnis ist vollstreckbar
Bei einem Vergleich im Kündigungsschutzprozess wird oft ein wohlwollendes Zeugnis vereinbart. Wird das dann nicht erteilt, kann der Ex-Arbeitnehmer die Zwangsvollstreckung betreiben, so das BAG.
Bei einem Vergleich im Kündigungsschutzprozess wird oft ein wohlwollendes Zeugnis vereinbart. Wird das dann nicht erteilt, kann der Ex-Arbeitnehmer die Zwangsvollstreckung betreiben, so das BAG.
Quelle: Legal Tribune Online