Zu allen Beiträgen
Legal Tribune Online
BAG zur aufgeteilten Elternzeit: Kündigungsschutz beginnt vor jedem Abschnitt neu
Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber ihm nicht mehr kündigen. Teilt er die Zeit auf mehrere Abschnitte auf, gilt vor jedem der besondere Kündigungsschutz. Das hat das BAG klargestellt.
Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber ihm nicht mehr kündigen. Teilt er die Zeit auf mehrere Abschnitte auf, gilt vor jedem der besondere Kündigungsschutz. Das hat das BAG klargestellt.
Quelle: Legal Tribune Online