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Mathias GierthRechtsanwalt
ArbeitsrechtLTO — Arbeitsrecht

BAG zur Benachteiligung vor 17 Jahren: Anwalt erhält keine 236.000 Euro als entgangenen Gewinn

Wer nach jahrelanger Anstellung wieder arbeitslos wird, ist im allgemeinen Lebensrisiko. Ein Anwalt bekommt daher keinen Schadensersatz mehr für eine Benachteiligung vor 17 Jahren. Er unterliegt damit vor dem BAG gegen die R+V.

Quelle: LTO — Arbeitsrecht