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BayObLG bestätigt Verurteilung: Gefälschtes Fahndungsplakat ist eine unechte Urkunde
Ein erfundenes Fahndungsplakat ist nicht nur eine falsche Anschuldigung: Wer es als vermeintliches Polizeiplakat verbreitet, kann sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen, hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht klargestellt.
Ein erfundenes Fahndungsplakat ist nicht nur eine falsche Anschuldigung: Wer es als vermeintliches Polizeiplakat verbreitet, kann sich wegen Urkundenfälschung strafbar machen, hat jetzt das Bayerische Oberste Landesgericht klargestellt.
Quelle: Legal Tribune Online