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Mathias GierthRechtsanwalt
AllgemeinLegal Tribune Online

BayObLG zum Vergaberecht beim Oktoberfest: Traditionelle Vergabepraxis für Wiesn-Zelte bleibt bestehen

Kann München die Wiesn-Festzelte nach Gutdünken vergeben oder ist Vergaberecht anwendbar? Vor Gericht gewann nun die Stadt: Die erstaunliche Begründung: Das Oktoberfest ist zwar staatliche Aufgabe, nicht aber der Betrieb der Zelte selbst.

Quelle: Legal Tribune Online