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BayObLG zum Vergaberecht beim Oktoberfest: Traditionelle Vergabepraxis für Wiesn-Zelte bleibt bestehen
Kann München die Wiesn-Festzelte nach Gutdünken vergeben oder ist Vergaberecht anwendbar? Vor Gericht gewann nun die Stadt: Die erstaunliche Begründung: Das Oktoberfest ist zwar staatliche Aufgabe, nicht aber der Betrieb der Zelte selbst.
Quelle: Legal Tribune Online