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Berufungsgericht in Ungarn reduziert Haftstrafe: Maja T. zu sieben Jahren Haft verurteilt
Das Berufungsgericht in Ungarn hat die Haftstrafe gegen die non-binäre Person Maja T. von acht auf sieben Jahre verringert. Ihre Auslieferung nach Ungarn hatte das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt. Die Rücküberstellung ist eingeleitet.
Quelle: Legal Tribune Online