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Mathias GierthRechtsanwalt
AllgemeinLegal Tribune Online

"Bestellen" statt "Zahlungspflichtig bestellen": Keine Rückabwicklung trotz falsch bezeichneten Bestellknopfs

Für 60.520 Euro gönnte sich ein Mann online ein Elektroauto. Ein Jahr später wollte er den Kauf rückabwickeln: Auf dem finalen Bestellknopf habe nur "Bestellen" statt "Zahlungspflichtig bestellen" gestanden. Das reicht dem OLG Frankfurt nicht.

Quelle: Legal Tribune Online