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BFH: Eltern können Beiträge an Förderverein als Schulgeld absetzen
Der Förderverein bezahlt den Schulbetrieb einer Privatschule. Die Eltern wollen ihre Beiträge als Schulgeld absetzen. Das Finanzamt lehnte das allerdings ab – nun hat der BFH entschieden. Es komme darauf an, wofür das Geld verwendet wird.
Der Förderverein bezahlt den Schulbetrieb einer Privatschule. Die Eltern wollen ihre Beiträge als Schulgeld absetzen. Das Finanzamt lehnte das allerdings ab – nun hat der BFH entschieden. Es komme darauf an, wofür das Geld verwendet wird.
Quelle: Legal Tribune Online