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BFH zur Metallverwertung im Krematorium: Verkauftes Zahngold zählt als Betriebseinnahme
Die Einäscherung eines Menschen ist steuerrechtlich vor allem eines: ein betrieblicher Vorgang. Verwertet ein städtisches Krematorium verbliebenes Zahngold, sind das erst einmal Betriebseinnahmen, auch wenn die Stadt gute Zwecke verfolgt.
Die Einäscherung eines Menschen ist steuerrechtlich vor allem eines: ein betrieblicher Vorgang. Verwertet ein städtisches Krematorium verbliebenes Zahngold, sind das erst einmal Betriebseinnahmen, auch wenn die Stadt gute Zwecke verfolgt.
Quelle: Legal Tribune Online