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Mathias GierthRechtsanwalt
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Legal Tribune Online

BGH bestätigt Beugehaft: Lina E. hat kein Auskunftsverweigerungsrecht

Lina E. hatte gerade erst das Gefängnis verlassen, da verweigert sie vor Gericht die Aussage zu Angriffen der Antifa-Ost-Gruppe. Die dafür angeordnete Beugehaft hält einer Prüfung aus Karlsruhe stand.

Lina E. hatte gerade erst das Gefängnis verlassen, da verweigert sie vor Gericht die Aussage zu Angriffen der Antifa-Ost-Gruppe. Die dafür angeordnete Beugehaft hält einer Prüfung aus Karlsruhe stand.

Quelle: Legal Tribune Online