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BGH bestätigt Beugehaft: Lina E. hat kein Auskunftsverweigerungsrecht
Lina E. hatte gerade erst das Gefängnis verlassen, da verweigert sie vor Gericht die Aussage zu Angriffen der Antifa-Ost-Gruppe. Die dafür angeordnete Beugehaft hält einer Prüfung aus Karlsruhe stand.
Lina E. hatte gerade erst das Gefängnis verlassen, da verweigert sie vor Gericht die Aussage zu Angriffen der Antifa-Ost-Gruppe. Die dafür angeordnete Beugehaft hält einer Prüfung aus Karlsruhe stand.
Quelle: Legal Tribune Online