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Mathias GierthRechtsanwalt
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BGH bestätigt Urteil des LG Göttingen: Ex-Anwalt verzögerte Prozess, U-Haft wird nicht angerechnet

Eine Hauptverhandlung als Bühne für politische Botschaften: Der BGH bestätigt im Fall des früheren Rechtsanwalts und Corona-Kritikers Reiner Fuellmich, dass fünf Monate Untersuchungshaft auf die verhängte Haftstrafe nicht anzurechnen sind.

Eine Hauptverhandlung als Bühne für politische Botschaften: Der BGH bestätigt im Fall des früheren Rechtsanwalts und Corona-Kritikers Reiner Fuellmich, dass fünf Monate Untersuchungshaft auf die verhängte Haftstrafe nicht anzurechnen sind.

Quelle: Legal Tribune Online