Zu allen Beiträgen
Legal Tribune Online
BGH bestätigt Urteil des LG Göttingen: Ex-Anwalt verzögerte Prozess, U-Haft wird nicht angerechnet
Eine Hauptverhandlung als Bühne für politische Botschaften: Der BGH bestätigt im Fall des früheren Rechtsanwalts und Corona-Kritikers Reiner Fuellmich, dass fünf Monate Untersuchungshaft auf die verhängte Haftstrafe nicht anzurechnen sind.
Eine Hauptverhandlung als Bühne für politische Botschaften: Der BGH bestätigt im Fall des früheren Rechtsanwalts und Corona-Kritikers Reiner Fuellmich, dass fünf Monate Untersuchungshaft auf die verhängte Haftstrafe nicht anzurechnen sind.
Quelle: Legal Tribune Online