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Mathias GierthRechtsanwalt
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Legal Tribune Online

BGH sieht keinen Verzugsschaden des Gläubigers: Schuldner muss keine 1,35 Euro für Schufa-Auskunft zahlen

Zwei Abfallunternehmen wollten rückständige Gebühren geltend machen. Bevor sie klagten, holten Inkassodienstleister Schufa-Auskünfte über die Schuldner ein. Die Kosten dafür können sie nicht ersetzt verlangen, so der BGH.

Zwei Abfallunternehmen wollten rückständige Gebühren geltend machen. Bevor sie klagten, holten Inkassodienstleister Schufa-Auskünfte über die Schuldner ein. Die Kosten dafür können sie nicht ersetzt verlangen, so der BGH.

Quelle: Legal Tribune Online