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BGH sieht keinen Verzugsschaden des Gläubigers: Schuldner muss keine 1,35 Euro für Schufa-Auskunft zahlen
Zwei Abfallunternehmen wollten rückständige Gebühren geltend machen. Bevor sie klagten, holten Inkassodienstleister Schufa-Auskünfte über die Schuldner ein. Die Kosten dafür können sie nicht ersetzt verlangen, so der BGH.
Zwei Abfallunternehmen wollten rückständige Gebühren geltend machen. Bevor sie klagten, holten Inkassodienstleister Schufa-Auskünfte über die Schuldner ein. Die Kosten dafür können sie nicht ersetzt verlangen, so der BGH.
Quelle: Legal Tribune Online