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BGH zu Drogen-Kurierfahrten: Oft ein bisschen Koks ist noch keine "nicht geringe Menge"
Drei Fahrer eines "Koks-Taxis" lieferten über Monate Hunderte Gramm Kokain aus. Für Besitz in nicht geringer Menge reicht das aber nicht automatisch, so der BGH. Entscheidend ist, wie viel Kokain sie bei einer einzelnen Fahrt dabeihatten.
Drei Fahrer eines "Koks-Taxis" lieferten über Monate Hunderte Gramm Kokain aus. Für Besitz in nicht geringer Menge reicht das aber nicht automatisch, so der BGH. Entscheidend ist, wie viel Kokain sie bei einer einzelnen Fahrt dabeihatten.
Quelle: Legal Tribune Online