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Mathias GierthRechtsanwalt
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BGH zu Pflichten bei Rechtsberatung: Wenn sich Erfolgschancen verschlechtern, den Mandanten warnen

Anwälte müssen so beraten, dass Mandanten eigenverantwortlich ihre Interessen wahren können. Insbesondere müssen sie auf verschlechterte Erfolgschancen hinweisen. Das gilt unabhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht, so der BGH.

Anwälte müssen so beraten, dass Mandanten eigenverantwortlich ihre Interessen wahren können. Insbesondere müssen sie auf verschlechterte Erfolgschancen hinweisen. Das gilt unabhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht, so der BGH.

Quelle: Legal Tribune Online