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BGH zu rechtswidriger Überstellungshaft: Mehrere Asylanträge sind keine ausdrückliche Fluchtankündigung
Ein Staatenloser kam in Haft, weil er zuvor in anderen EU-Ländern Asyl gesucht hatte: Fluchtgefahr, so das Landgericht. Diese Annahme, die nur auf dem Verhalten des Mannes beruhte, lässt der BGH aber ohne ausdrückliche Erklärung nicht gelten.
Quelle: Legal Tribune Online