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BGH zu sexualisierten Textnachrichten an Kinder: Missbrauch via Whatsapp
Wer Kindern per Chat sexualisierte Textnachrichten schreibt, kann sich wegen Missbrauchs ohne Körperkontakt strafbar machen. Bilder oder Videos braucht es dafür nicht, hat der BGH in einer Leitsatzentscheidung klargestellt.
Quelle: Legal Tribune Online