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BGH zu Technikproblemen bei Videoverhandlungen: Versäumnisurteil, weil sich Anwalt zweimal nicht einwählen kann
Wenn bei Videoverhandlungen die Technik nicht mitspielt, müssen die Gerichte ein gewisses Nachsehen haben. Wenn der Anwalt sich aber schon zum zweiten Mal nicht einwählen kann, ist ein Versäumnisurteil möglich, bestätigt der BGH.
Wenn bei Videoverhandlungen die Technik nicht mitspielt, müssen die Gerichte ein gewisses Nachsehen haben. Wenn der Anwalt sich aber schon zum zweiten Mal nicht einwählen kann, ist ein Versäumnisurteil möglich, bestätigt der BGH.
Quelle: Legal Tribune Online