Zum Inhalt springen
Mathias GierthRechtsanwalt
Zu allen Beiträgen
Legal Tribune Online

BGH zum Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision: Ein Zweifamilienhaus ist kein Einfamilienhaus

Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision. Aber was ist, wenn das Haus eigentlich ein Zweifamilienhaus ist? Dann gilt die 50/50-Regel nicht, so der BGH.

Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision. Aber was ist, wenn das Haus eigentlich ein Zweifamilienhaus ist? Dann gilt die 50/50-Regel nicht, so der BGH.

Quelle: Legal Tribune Online