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Mathias GierthRechtsanwalt
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BGH zum Jugendstrafverfahren: Mama hat das letzte Wort

Ein 14-Jähriger wurde zu mehr als drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Doch das LG übersah ein Recht seiner anwesenden Mutter: Auch ihr stand das letzte Wort zu. Warum der BGH deswegen den Strafausspruch, nicht aber den Schuldspruch aufhob.

Ein 14-Jähriger wurde zu mehr als drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Doch das LG übersah ein Recht seiner anwesenden Mutter: Auch ihr stand das letzte Wort zu. Warum der BGH deswegen den Strafausspruch, nicht aber den Schuldspruch aufhob. 

Quelle: Legal Tribune Online