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BGH zum sächsischen "Munitionsskandal": 7.000 Schuss Dienstmunition als "Bezahlung" fürs Schießtraining
Dienstmunition statt Geld: So "bezahlte" ein Polizeibeamter einen privaten Schießplatzbesitzer für das Training mit seinen Leuten. Dafür verurteilte ihn ein LG, aber nicht nach dem Waffengesetz. Möglicherweise ein Bewertungsfehler, so der BGH.
Dienstmunition statt Geld: So "bezahlte" ein Polizeibeamter einen privaten Schießplatzbesitzer für das Training mit seinen Leuten. Dafür verurteilte ihn ein LG, aber nicht nach dem Waffengesetz. Möglicherweise ein Bewertungsfehler, so der BGH.
Quelle: Legal Tribune Online