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Mathias GierthRechtsanwalt
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Legal Tribune Online

BGH zum Trennungsjahr: Sexueller Missbrauch am gemeinsamen Kind macht Ehe unzumutbar

Eheleute, die sich scheiden lassen wollen, müssen grundsätzlich ein Jahr getrennt leben. Nur in Ausnahmefällen muss dieser Zeitraum nicht abgewartet werden. Bei sexuellen Übergriffen an gemeinsamen Kindern ist das der Fall, so der BGH.

Eheleute, die sich scheiden lassen wollen, müssen grundsätzlich ein Jahr getrennt leben. Nur in Ausnahmefällen muss dieser Zeitraum nicht abgewartet werden. Bei sexuellen Übergriffen an gemeinsamen Kindern ist das der Fall, so der BGH.

Quelle: Legal Tribune Online