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BGH zum Waffenstrafrecht: Schlagring auch in Handschuhfach strafbares "Führen" einer Waffe
Ein Schlagring im Handschuhfach, das Auto in einer Tiefgarage abgeschlossen und nur für Hausbewohner zugänglich: Und trotzdem wurde ein Mann wegen des “Führens” einer Waffe verurteilt. Zu Recht, meint jetzt der BGH.
Quelle: Legal Tribune Online