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BGH zum Werkstattrisiko: Kaskoversicherer muss keine unnötigen Reparaturkosten zahlen
Werkstattarbeiten, die unnötig waren, muss ein Kaskoversicherer nicht bezahlen. Der Bundesgerichtshof grenzt die Kaskoversicherung damit vom Haftpflichtrecht ab und stellt auf die vertraglich geschuldeten "erforderlichen Kosten" ab.
Werkstattarbeiten, die unnötig waren, muss ein Kaskoversicherer nicht bezahlen. Der Bundesgerichtshof grenzt die Kaskoversicherung damit vom Haftpflichtrecht ab und stellt auf die vertraglich geschuldeten "erforderlichen Kosten" ab.
Quelle: Legal Tribune Online