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BGH zur Abkühlung im Sommer: Wohnungseigentümer darf Klimagerät einbauen
Ein Berliner Wohnungseigentümer wollte ein Klima-Splitgerät auf seinem Balkon installieren, die Hausgemeinschaft hatte aber etwas dagegen. Das Gerät darf kommen, so der BGH – gegen spätere Lärmstörungen könne man auch dann noch vorgehen.
Ein Berliner Wohnungseigentümer wollte ein Klima-Splitgerät auf seinem Balkon installieren, die Hausgemeinschaft hatte aber etwas dagegen. Das Gerät darf kommen, so der BGH – gegen spätere Lärmstörungen könne man auch dann noch vorgehen.
Quelle: Legal Tribune Online