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BGH zur Diskriminierung im Gesundheitswesen: Reha-Klinik durfte blinde Patientin abweisen
Eine blinde Patientin wird von einer Rehaklinik aufgrund ihrer Sehbehinderung abgewiesen. Vor dem BGH verlangte sie deshalb Entschädigung nach dem AGG – ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter sahen darin keine unzulässige Benachteiligung.
Eine blinde Patientin wird von einer Rehaklinik aufgrund ihrer Sehbehinderung abgewiesen. Vor dem BGH verlangte sie deshalb Entschädigung nach dem AGG – ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter sahen darin keine unzulässige Benachteiligung.
Quelle: Legal Tribune Online