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BGH zur Strafzumessung: Landgericht durfte Lügenvorwurf nicht strafverschärfend berücksichtigen
Ein Mann, der wegen Sexualstraftaten verurteilt wurde, hatte den Zeuginnen vorgeworfen, zu lügen. Das Landgericht wertete das strafverschärfend. So pauschal reicht das als Begründung für eine höhere Strafe aber nicht aus, stellte der BGH klar.
Quelle: Legal Tribune Online