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BGH zur Street Art in Wuppertal: WEG durfte Anbringung eines Fassadengemäldes beschließen
Von einem Kunstprojekt mit großflächigen Street-Art-Bildern wollte ein Eigentümer mit der Fassade seines Hauses kein Teil sein. Er kämpfte gegen den Beschluss seiner WEG, blieb aber vorm BGH erfolglos, der sich zum Wesen der Kunst äußerte.
Quelle: Legal Tribune Online