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BGH zur Terrorgefahr: Fußfessel auch ohne konkreten Anschlagsplan
Ein ausreisepflichtiger Afghane war tief in der radikal-islamischen Szene vernetzt. Wegen Terrorismusverdachts trug er eine Fußfessel. Das OLG nahm sie ihm ab, legte dabei aber einen zu strengen Maßstab an, entschied der BGH.
Ein ausreisepflichtiger Afghane war tief in der radikal-islamischen Szene vernetzt. Wegen Terrorismusverdachts trug er eine Fußfessel. Das OLG nahm sie ihm ab, legte dabei aber einen zu strengen Maßstab an, entschied der BGH.
Quelle: Legal Tribune Online