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BGH zur Terrorgefahr: Fußfessel auch ohne konkreten Anschlagsplan
Ein ausreisepflichtiger Afghane war tief in der radikal-islamischen Szene vernetzt. Wegen Terrorismusverdachts trug er eine Fußfessel. Das OLG nahm sie ihm ab, legte dabei aber einen zu strengen Maßstab an, entschied der BGH.
Quelle: Legal Tribune Online