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Bundesregierung will BVerfG-Urteil umsetzen: Zwangsbehandlung soll auch ambulant möglich sein
Ärztliche Zwangsmaßnahmen könnten künftig auch außerhalb von Krankenhäusern zulässig sein. Das Kabinett setzt damit Vorgaben des BVerfG um – und ergänzt neue Regeln zum Schutz betreuter Menschen.
Ärztliche Zwangsmaßnahmen könnten künftig auch außerhalb von Krankenhäusern zulässig sein. Das Kabinett setzt damit Vorgaben des BVerfG um – und ergänzt neue Regeln zum Schutz betreuter Menschen.
Quelle: Legal Tribune Online