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Mathias GierthRechtsanwalt
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Legal Tribune Online

Bundesregierung will BVerfG-Urteil umsetzen: Zwangsbehandlung soll auch ambulant möglich sein

Ärztliche Zwangsmaßnahmen könnten künftig auch außerhalb von Krankenhäusern zulässig sein. Das Kabinett setzt damit Vorgaben des BVerfG um – und ergänzt neue Regeln zum Schutz betreuter Menschen.

Ärztliche Zwangsmaßnahmen könnten künftig auch außerhalb von Krankenhäusern zulässig sein. Das Kabinett setzt damit Vorgaben des BVerfG um – und ergänzt neue Regeln zum Schutz betreuter Menschen.

Quelle: Legal Tribune Online