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Mathias GierthRechtsanwalt
AllgemeinLegal Tribune Online

Bundestag beschließt StGB-Änderung: Mindestens fünf Jahre Haft bei Verabreichnug von K.O.-Tropfen

Wer K.O.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder Raubes einsetzt, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen. Der Bundestag stimmte am Freitag für einen entsprechenden – nicht unumstrittenen – Gesetzentwurf.

Quelle: Legal Tribune Online