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Mathias GierthRechtsanwalt
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BVerfG rügt aktuelle Bundesregierung: Pauschaler Afghanistan-Aufnahmestopp verstößt gegen das Willkürverbot

Erfolg in Karlsruhe für eine Afghanin und ihre Söhne: Die Bundesregierung hätte nicht pauschal die Aufnahmeerklärungen im Rahmen der "Menschenrechtsliste" für ungültig erklären dürfen. Ob die Familie ein Visum erhält, ist aber fraglich.

Erfolg in Karlsruhe für eine Afghanin und ihre Söhne: Die Bundesregierung hätte nicht pauschal die Aufnahmeerklärungen im Rahmen der "Menschenrechtsliste" für ungültig erklären dürfen. Ob die Familie ein Visum erhält, ist aber fraglich.

Quelle: Legal Tribune Online