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Legal Tribune Online
BVerfG weist Verfassungsbeschwerden zurück: Masturbieren mit Kinder-Sexpuppen bleibt verboten
Die Vorschrift, die den Umgang mit Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe stellt, ist verfassungskonform. Zwei entsprechende Verfassungsbeschwerden blieben vor dem BVerfG erfolglos. Die Entscheidung erging mit 6:2 Stimmen.
Die Vorschrift, die den Umgang mit Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe stellt, ist verfassungskonform. Zwei entsprechende Verfassungsbeschwerden blieben vor dem BVerfG erfolglos. Die Entscheidung erging mit 6:2 Stimmen.
Quelle: Legal Tribune Online