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Mathias GierthRechtsanwalt
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BVerfG zu Abgeordnetenrechten: "Kein bezifferbares Tempolimit für die Gesetzgebung"

Im Eilverfahren hatte das Verfassungsgericht 2023 dem Bundestag verboten, noch vor der Sommerpause über die damalige Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zu entscheiden. In der Hauptsacheentscheidung lehnte es die Anträge nun aber ab.

Im Eilverfahren hatte das Verfassungsgericht 2023 dem Bundestag verboten, noch vor der Sommerpause über die damalige Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zu entscheiden. In der Hauptsacheentscheidung lehnte es die Anträge nun aber ab.

Quelle: Legal Tribune Online