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BVerfG zu Durchsuchung bei Mitbewohnern: Eine WG ist kein Freibrief für die Durchsuchung aller Zimmer
Wer mit einem Beschuldigten zusammenwohnt, muss bei einer Wohnungsdurchsuchung nicht automatisch eine Durchsuchung seines eigenen Zimmers dulden. Auch in einer WG braucht es Anhaltspunkte, um dort Beweismittel zu finden, so das BVerfG.
Wer mit einem Beschuldigten zusammenwohnt, muss bei einer Wohnungsdurchsuchung nicht automatisch eine Durchsuchung seines eigenen Zimmers dulden. Auch in einer WG braucht es Anhaltspunkte, um dort Beweismittel zu finden, so das BVerfG.
Quelle: Legal Tribune Online