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Mathias GierthRechtsanwalt
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BVerfG zum Arztvorbehalt: Eigenbluttherapie bleibt für Heilpraktiker tabu

Behörden verboten einer Heilpraktikerin, nichthomöopathische Eigenblutbehandlungen vorzunehmen. Das BVerfG sieht darin zwar einen Eingriff in ihre Berufsfreiheit, hält den Arztvorbehalt aber wegen des Gesundheitsschutzes für gerechtfertigt.

Behörden verboten einer Heilpraktikerin, nichthomöopathische Eigenblutbehandlungen vorzunehmen. Das BVerfG sieht darin zwar einen Eingriff in ihre Berufsfreiheit, hält den Arztvorbehalt aber wegen des Gesundheitsschutzes für gerechtfertigt.

Quelle: Legal Tribune Online