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BVerfG zum effektiven Rechtsschutz: Existenzgefährdetes Unternehmen muss Schiedsverfahren nicht abwarten
Ein Pflegedienst stritt mit den Krankenkassen über seine Vergütung. Weil zuerst ein Schiedsverfahren vorgesehen ist, lehnten die Sozialgerichte Eilrechtsschutz ab, obwohl das Unternehmen vor der Pleite steht. Zu Unrecht, so das BVerfG.
Ein Pflegedienst stritt mit den Krankenkassen über seine Vergütung. Weil zuerst ein Schiedsverfahren vorgesehen ist, lehnten die Sozialgerichte Eilrechtsschutz ab, obwohl das Unternehmen vor der Pleite steht. Zu Unrecht, so das BVerfG.
Quelle: Legal Tribune Online