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Mathias GierthRechtsanwalt
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Legal Tribune Online

BVerwG gibt BAMF Recht: Kein subsidiärer Schutz bei vielen kleinen Straftaten

Geflüchtete erhalten keinen subsidiären Schutzstatus, wenn sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Das setzt nicht voraus, dass sie bestimmte, schwere Straftaten begehen. Eine Vielzahl kleinerer, erheblicher Delikte reicht aus.

Geflüchtete erhalten keinen subsidiären Schutzstatus, wenn sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Das setzt nicht voraus, dass sie bestimmte, schwere Straftaten begehen. Eine Vielzahl kleinerer, erheblicher Delikte reicht aus.

Quelle: Legal Tribune Online