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BVerwG weist Klage von Journalistin ab: BND muss ungeschwärzte Eichmann-Akten nicht vorlegen
Eine Journalistin begehrte Einsicht in ungeschwärzte Unterlagen u.a. zur Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann. Der BND berief sich auf Geheimhaltungsgründe. Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschied.
Eine Journalistin begehrte Einsicht in ungeschwärzte Unterlagen u.a. zur Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann. Der BND berief sich auf Geheimhaltungsgründe. Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschied.
Quelle: Legal Tribune Online